AGB

I. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der DMG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.

II. Angebote und Vertragsschluss

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die DMG.

III. Preise

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Aufträge ohne Preisvereinbarung gelten unsere am Liefertag gültigen Listenpreise. Die Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten.

IV. Liefer- und Leistungszeit

  1. Verbindliche Liefertermine bedürfen der Schriftform.
  2. Die Lieferung durch die DMG steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Die DMG wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein von der DMG übernommenes Beschaffungsrisiko besteht nicht.
  3. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Käufer übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls die Erbringung vereinbarter Sicherheiten.
  4. Im Übrigen ist der Käufer im Falle eines von der DMG zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens zwei Wochen fruchtlos verstrichen ist.

V. Versand

  1. Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz der DMG auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware auf den Frachtführer oder auf die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über. Mangels besonderer Vereinbarung steht der DMG die Wahl des Transportunternehmens sowie die Art des Transportmittels frei.
  2. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten hat der Käufer zu tragen.
  3. Die DMG ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern. 

VI. Gewährleistung und Haftung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel der DMG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  2. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
  3. Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgendes Recht des Käufers: Der Käufer hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei die DMG nach eigenem Ermessen.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Güter ein Jahr und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
  5. Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

VII. Haftung für Pflichtverletzungen der DMG im Übrigen

Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer  Pflichtverletzung der DMG Folgendes:

  1. Der Käufer hat der DMG zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nachfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch die DMG geltend machen. Der Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung § 280 III i.V.m. 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 II i.V.m. §286 BGB) ist jeweils auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

VIII. Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Rechnungen der DMG sind innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 14 Tagen netto Kasse zu bezahlen.
  2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.
  3. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Käufers ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.

IX. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt) bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der DMG. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat der Vertragspartner auf das Eigentum der DMG hinzuweisen und diese unverzüglich darüber zu unterrichten. 

X. Rücktrittsrecht der DMG

Die DMG ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:

  1. Wenn sich entgegen der vor dem Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist
  2. wenn sich herausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind
  3. wenn die unter Eigentumsvorbehalt der DMG stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der DMG.
  2. In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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AGB - Campus

Die nachfolgenden Allgemeinen Seminarbedingungen gelten für alle Seminare, Trainings und Veranstaltungen (im Folgenden „Seminare“) des DMG Campus. Mit der Buchung eines Seminars werden diese Bedingungen anerkannt.

1. Reservierung, Anmeldung, Vertragsschluss

Eine telefonische Reservierung von Seminaren des DMG Campus ist unverbindlich und begründet kein Vertragsverhältnis.

Anmeldungen von Seminarteilnehmenden müssen beim DMG Campus mit Angabe des kompletten Teilnehmernamens, der Rechnungsadresse und dem Namen und Kontaktdaten der Kontaktperson in Textform oder durch elektronische Buchung im DMG Kundenportal erfolgen. 

Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahlen werden Anmeldungen durch den DMG Campus in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und berücksichtigt. Erst mit schriftlicher Bestätigung durch den DMG Campus (Auftragsbestätigung oder Rechnung) wird die Anmeldung von Teilnehmenden wirksam. 

Bei Online-Seminaren erhält jeder Teilnehmende einen persönlichen Zugang für das gebuchte Seminar, welcher auf den Teilnehmenden und den entsprechenden Zeitraum begrenzt ist. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. 

2. Gebühren

Die jeweils geltenden Seminargebühren verstehen sich pro Person und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und werden auf der Website der DMG unter www.dmg-ag.com veröffentlicht. 

Die Preise für firmeninterne Trainings und Seminare sowie Personalcoachings sind individuell und auf Anfrage erhältlich. Bei Individualschulungen gelten zusätzlichen zu diesen allgemeinen Seminarbedingungen die im Angebot oder Auftrag enthaltenen individuellen Vertragsbedingungen.

Anfallende Übernachtungs- und Reisekosten der Teilnehmenden sind vom Kunden zu tragen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

3. Leistungsinhalte

Die jeweiligen Kursgebühren beinhalten bei Präsenzveranstaltungen in den Schulungsräumlichkeiten des DMG Campus für den vollen Seminartag ein Mittagessen, Getränke im Seminarraum und umfangreiche Seminarunterlagen. 

Bei Trainings für technische Angestellte haben die Teilnehmenden dafür Sorge zu tragen, Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe zu tragen.

4. Rechnungsstellung

Die Kursgebühren werden vor Seminarbeginn in Rechnung gestellt und sind nach Erhalt der Rechnung innerhalb des angegebenen Zahlungsziels auf eines der aufgeführten Konten der DMG Aktiengesellschaft zu überweisen.

Bei Online-Seminaren wird die Gebühr sofort nach der Anmeldung in Rechnung gestellt.

5. Stornierungen

Die Stornierungserklärung bedarf der Textform. Maßgeblich hierfür ist die Möglichkeit der positiven Kenntnisnahme des Anbieters.

Die Entsendung eines Ersatzteilnehmers ist nach vorheriger Anmeldung in Textform möglich.

Bei Stornierungen bis 14 Werktage vor Seminarbeginn erstattet der DMG Campus die Seminargebühr vollständig. Stornierungen von Unternehmen oder Teilnehmenden, die bis zu 13 Tage vor Schulungsbeginn bei der DMG Aktiengesellschaft eingehen, führen zur Verpflichtung des Unternehmens oder Teilnehmenden (bei Buchungen von natürlichen Personen) zur Übernahme der vollen Seminargebühren. In diesen Fällen erhält das Unternehmen oder der Teilnehmende einen Seminargutschein in Höhe von 50% des stornierten Auftragswertes. Dieser Gutschein kann dann für ein beliebiges Seminar des DMG Campus in einem Zeitraum von 12 Monaten eingelöst werden.

Bei Stornierungen von Online-Seminaren, firmeninternen Trainings und Seminaren sowie Personalcoachings außerhalb der Standorte des DMG Campus gelten die identischen Stornierungsbedingungen.

Stornierungen von Veranstaltungen des DMG Campus führen, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung, zur vollen Kostenübernahme durch das Unternehmen oder den Teilnehmenden. Die Ausstellung eines Seminargutscheins ist nicht möglich.

6. Zertifikate und Ausweise

Jeder Teilnehmende erhält ein personalisiertes Zertifikat sowie gegebenenfalls einen Weiterbildungs- oder Staplerausweis. 

Bei Neuausstellung des Zertifikates, beispielsweise durch Verlust, erheben wir eine Gebühr von 25,00 €. Für die Neuausstellung von Weiterbildungsausweisen und Staplerausweisen erheben wir eine Gebühr von 35,00 €.

7. Änderungsvorbehalte

Der DMG Campus ist berechtigt, notwendige organisatorische, inhaltliche oder auch methodische Änderungen bei Seminaren und Veranstaltungen vorzunehmen solange diese den Nutzen der Seminarveranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall sind wir ebenso berechtigt vorgesehene Dozenten beispielsweise wegen Krankheit oder Unfall durch andere, ebenso qualifizierte Dozenten, zu ersetzten. 

8. Eigentumsvorbehalt

Der DMG Campus behält sich bei allen Aushändigungen von Seminarunterlagen und Lehrmaterialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Zahlungserfüllung durch den Kunden vor. Die Weitergabe an Dritte (Personen, die weder Mitarbeitende noch im Kollegium sind) oder andere öffentliche Verbreitungen von Seminarunterlagen oder Lehrmaterialien sind zu unterlassen. Auch das Sharing von Video- und Audiodateien oder Lehrmaterialien auf Internetportalen ist untersagt. 

9. Bild-, Video- und Tonaufnahmen

In den Veranstaltungen des DMG Campus können Bild- und Tonaufnahmen erfolgen. Ebenso können bei Online-Seminaren Video- und Tonaufnahmen erfolgen. Diese Aufnahmen können für werbliche Zwecke durch den DMG Campus genutzt werden. Mitschnitte von Online-Seminaren oder Live-Coachings können für weitere Coachings genutzt werden. Sollten entsprechende Aufnahmen erfolgen, werden die Teilnehmenden vorab mittels Einverständniserklärung um Zustimmung gebeten. Wird diese nicht erteilt, erfolgt vom Teilnehmenden weder eine Bild- noch Tonaufnahme. 

10. Haftung

Bei Ausfall oder Terminverschiebung eines Seminars durch Krankheit des Dozenten, höhere Gewalt, einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht für den Kunden kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Der DMG Campus kann nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind die Teilnehmenden über ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit und während des Rahmenprogrammes unterliegen sie diesem Versicherungsschutz nicht. Die Haftung des DMG Campus beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

11. Gender-Klausel

In diesen Seminarbedingungen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der DMG Aktiengesellschaft.

13. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Seminarbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich Rechnung trägt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für die Rechtsbeziehungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. 

Stand: 25.01.2022

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AGB - Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur Anmietung von Produkten

1 . Geltungsbereich

Mietverträge werden ausschließlich nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen durchgeführt. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn diese schriftlich niedergelegt werden. Auf das konstitutive Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die Mietsache für die vereinbarte Mietzeit zu überlassen.

2.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen nur bestimmungsgemäß einzusetzen und für deren fachgerechte Nutzung und Pflege Sorge zu tragen. Ferner verpflichtet sich der Mieter, den Mietzins zu bezahlen und die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit in ordnungsgemäßem Zustand fristgerecht und gesäubert zurückzugeben.

2.3. Der Mietzins wird innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss rein netto zur Zahlung fällig. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Mietdauer, mindestens jedoch für die vereinbarte Mietdauer. Bei einer Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter vor dem ersten Miettag wird folgender Mietzins zur Zahlung fällig:

bis 3   Werktage vor Mietbeginn   100% 
bis 6   Werktage vor Mietbeginn     50%
bis 10 Werktage vor Mietbeginn     20%

des Mietpreises für den vereinbarten Mietzeitraum.

2.4 DMG ist berechtigt, den monatlichen Mietzins an sich verändernde Marktbedingungen, insbesondere an höhere Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder sonstige extern entstehende Kosten, anzupassen. Entsprechende Preisanpassungen hat DMG dem Spediteur mitzuteilen (Email ausreichend); sie werden zwei Wochen nach Mitteilung wirksam. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenshaltungskosten wesentlich übersteigen, steht dem Spediteur ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu.

3. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

3.1 Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug oder ist ihm die Übergabe unmöglich, so kann der Mieter Schadensersatz nur dann verlangen, wenn dem Vermieter hierbei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

3.2 Weist die Mietsache Mängel auf, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

3.3 Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist er verpflichtet, vertragswesentliche Mängel jederzeit beseitigen zu lassen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

3.4 Hat der Mieter den Mangel zu vertreten (z.B. Fehlbedienung), so hat er die Kosten für die Beseitigung des Mangels durch den Vermieter zu tragen und ist verpflichtet den Mietzins auch für den Reparaturzeitraum zu zahlen.

4. Haftungsbegrenzung des Vermieters

Der Vermieter haftet für eigenes und das Handeln seiner Erfüllungsgehilfen bei etwaigen Schäden des Mieters, nur im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. In jedem Fall ist die Haftung des Vermieters auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Mietzinses beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

5. Zahlung des Mietzinses

5.1 Der Berechnung des Mietzinses liegt ein täglicher Verwendungseinsatz der Mietsache bei üblichem Gebrauch zugrunde. Der Mieter ist verpflichtet zu besonderen, über den üblichen Gebrauch hinausgehenden Verwendungsformen die schriftliche Zustimmung des Vermieters entsprechend einzuholen.

5.2 Zusätzlich zum Mietzins hat der Mieter die gesetzliche Umsatzsteuer zu bezahlen.

5.3 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht.

5.4 Ist der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses mehr als 10 Tage in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache abzuholen; die Kosten hierfür fallen dem Mieter zur Last.

6. Bestimmungen bei Rückgabe der Mietsache

6.1 Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rückgabe der Mietsache dem Vermieter spätestens einen Tag zuvor anzuzeigen. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters erfolgen.

6.2 Die Mietzeit endet am Tag der Rückgabe, frühestens jedoch mit Ablauf der vertraglichen Laufzeit.

6.3 Befindet sich der Mieter mit der Rückgabe der Mietsache in Verzug oder befindet sich die Mietsache zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht in ordnungsgemäßem Zustand, so kann der Vermieter den ihm daraus entstehenden Schaden vom Mieter ersetzt verlangen. Darüber hinaus steht dem Vermieter ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe des vereinbarten täglichen Mietzinses für die Dauer der Instandsetzung der Mietsache zu.

6.4 Ist dem Mieter die Rückgabe der Mietsache unmöglich, so ist der dem Vermieter daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

7. Kündigung des Mietvertrages

7.1 Ein für eine bestimmte Dauer geschlossener Mietvertrag kann nicht gekündigt werden. Wird der Mietvertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er nach Ablauf der Mindestmietzeit mit einer Frist von drei Werktagen gekündigt werden.

7.2 Der Vermieter ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt, wenn sich der Mieter vertragswidrig verhält oder wenn nach Vertragsschluss eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Mieters eintritt.

7.3 Der Mieter kann wegen Mangelhaftigkeit der Mietsache vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt oder ersatzweise eine gleiche Mietsache dem Mieter nicht zur Verfügung stellt.

7.4 Der Mieter kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Mietvertrag zurücktreten, wenn der Vermieter die Mietsache über einen längeren Zeitraum hinweg nicht zur Verfügung stellen kann.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache in seine Betriebshaftpflichtversicherung einzuschließen.

8.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen ordnungsgemäß zu verwenden und Beschädigungen an der Mietsache dem Vermieter spätestens bei Übergabe der Mietsache zu benennen.

8.3 Sind oder werden einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

8.4 Die Übergabe und die Rücknahme von Mietgegenständen werden  in Checklisten und Übergabeprotokollen dokumentiert.  Der Vermieter weist den Mieter darauf hin, dass für die ordnungsgemäße Übergabe von Mietgegenständen ausreichend Zeit einzuplanen ist.

8.5 Alle in diesen Geschäftsbedingungen und den besonderen Bedingungen genannten Euro-Beträge verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 8.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeit ist der Sitz der DMG. In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die vertragliche und deliktische Haftung von DMG ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, mit Ausnahme einer Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Spediteurs sowie wegen der Verletzung etwaiger Kardinalpflichten (Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist). Die Haftung wegen der Verletzung etwaiger Kardinalplichten ist auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Besondere Vermietbedingungen für die Anmietung von Außenaufzügen

9.1 Bedienungsberechtigte für  Aufzüge & Lifte

Die Abholung und die Bedienung der Außenaufzüge wie auch der Stecklifte ist nur Personen gestattet, die eine Befähigung hierzu erlangt haben. Eine solche Befähigung ist der „DMG-Führerschein für die Bedienung von Außenaufzügen/Steckliften“ oder einem Unterweisungsnachweis durch den Hersteller.

9.2 Führerschein

Bei Anmietungen von auf Kraftfahrzeugen montieren Aufzügen wird die Vorlage eines gültigen Führerschein Klasse B (ehem. III-er) vorausgesetzt.

9.3 Einweisung

Bei Erstanmietung eines Aufzuges oder Liftes durch einen Erstnutzer (neuer Mitarbeiter) des Mieters ist eine 2-3 stündige Kurzeinweisung (35,- € / Std.) erforderlich.

9.4 Versicherung

Bei Anmietung eines Außenaufzuges oder Liftes besteht ein Versicherungsschutz. Versichert sind Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Diebstahl, und Verkehrsunfall im öffentlichen Straßenverkehr und am Aufzug während des eigentlichen Einsatzes verursacht wurden. Für Schäden am Eigentum des Kunden des Mieters (Umzugsgut, Fassaden, Fahr- bzw. Transportwege, Balkon, Fenster und Fensterbänken, etc.) übernimmt die DMG keine Haftung. Im Schadensfall besteht für den Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500,- € je Schadensfall.

9.5 Betankung Außenaufzug

Der Vermieter übergibt den Außenaufzug voll betankt. Der Mieter hat bei Rückgabe den Außenaufzug ebenfalls voll betankt zurück zu geben. Sofern der Mieter dieser Pflicht nicht nachkommt, wird eine Tankpauschale von 35,- € je Tankvorgang zuzüglich die erforderlichen Betriebsstoffe nach Einzelbelegen in Rechnung gestellt.

10. Besondere Vermietbedingungen für die Anmietung von Securitybox, Bürocontainer, Rollboxen Turtlebox und Rollwagen

Security-Boxen und Rollboxen werden vom Vermieter im gereinigten Zustand – ohne Etikettierungen voran gegangener Nutzer – an den Mieter übergeben. Der Mieter verpflichtet  sich, die Mietsachen in gleichem Zustand an den Vermieter zurück zu geben. Kommt der Mieter dieser Reinigungspflicht nicht nach, wird die Reinigung durch den Vermieter vorgenommen. Hierbei werden dem Mieter 55,- € je Arbeitsstunde durch die Leistungen des Vermieters in Rechnung gestellt. Bei Verlust oder totaler Beschädigung der Mietsache ersetzt der Mieter dem Vermieter die Wiederbeschaffung und den sich daraus ergebenen Mietzinsverlust wie folgt:

Securitybox/Bürocontainer          595,- € je Box
Rollboxen                                    195,- € je Box
Turtlebox                                      30,- € je Box
Rollwagen                                     49,- € je Box 

Besondere Geschäftsbedingungen
zur Anmietung von Produkten in der Langzeitmiete 
(Stand 1.7.2016)

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages (nachfolgend „Mietverhältnis“) ist die Anmietung von Langzeitmiet-Produkten über die DMG für die festgelegte Mietdauer von mindestens 6 Monaten. Der Spediteur stellt die Produkte seinen Kunden (nachfolgend „Endkunden“) ausschließlich in Verbindung mit seinen Speditionsdienstleistungen (z.B. Transport, Umzug, Ab- und Aufbau, Packservice) zur sach- und vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung. Es ist dem Spediteur untersagt, die Produkte gesondert, d.h. ohne seine Speditionsdienstleistungen, gegen Entgelt an Endkunden weiterzuvermieten.

2. Vertragslaufzeit und -beendigung

2.1 Mietdauer: Die Mietdauer beginnt mit Zustellung der Produkte an den Spediteur (Warenausgang). Die DMG kann die Rechnungsperiode mit der, nach Warenausgang beginnenden Kalenderwoche beginnen.  Maßgeblich für den Warenausgang und den späteren Wareneingang (Rückgabe der Produkte) ist ausschließlich der Übergabezeitpunkt, der auf dem entsprechenden Lieferschein/Übergabeprotokoll notiert ist.

2.2. Laufzeit: Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich jeweils automatisch um:

•                jeweils drei Monate bei einer vereinbarten Vertragslaufzeit von mindestens 6 Monaten,

•                jeweils sechs Monate bei einer vereinbarten Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten,

•                jeweils 12 Monate bei einer vereinbarten Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten.

•                Bei Verlängerung der Vertragslaufzeit kann sich ein veränderter Mietpreis ergeben.

2.3 Auslieferung: Der Spediteur ist unverzüglich nach Empfang der erhaltenen Produkte verpflichtet, diese auf Mängel zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, DMG  unverzüglich Anzeige zu machen. Eine nachträgliche Mängelrüge ist nicht möglich.

2.4 Vertragsbeendigung: Der Vertrag endet mit Ablauf der Mietdauer gem. Mietvertrag, sofern keine schriftliche Kündigung – lt. Mietvertrag bzw. Auftragsbestätigung der DMG -  ausgesprochen wird.  Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere ist DMG zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Spediteur mit seiner Mietzahlung mehr als vier Wochen in Verzug gerät oder die Boxen entgegen dem nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrecht verwendet.

2.5 Rückgabepflicht: Im Fall der Vertragsbeendigung ist der Spediteur dazu verpflichtet, sämtliche Mietobjekte  innerhalb einer Woche bei DMG ohne vorherige Aufforderung zurückzugeben. Verstößt der Spediteur gegen diese Rückgabepflicht, hat der Spediteur nach Ablauf einer zweiwöchigen Nachfrist je nicht zurückgegebene TURTLE- Box 30,- €/ Securitybox 595,- € / Rollbox 195,- € / Rollwagen 49,- € zu erstatten. Zuzüglich wird für diesen Fall eine pauschale Vertragsstrafe i.H.v. 100,- € vereinbart.

3. Nachbestellung

Der Spediteur kann sein Kontingent an Boxen unter der Voraussetzung entsprechender Verfügbarkeit bei DMG jederzeit durch Nachbestellung weiterer Boxen vergrößern. Der geschuldete Mietzins und die geschuldete Mietkaution erhöhen sich entsprechend ab Auslieferung. Ziffer 4 findet entsprechende Anwendung.

4. Weiterverkauf von Mietobjekten an Endkunden (Spediteur-Verkauf)

4.1 Weiterverkauf bzw. Verlust von Mietobjekten: Der Spediteur haftet gegenüber der DMG zu den überlassenen Produkten. Er ist zum Kostenersatz lt. gültiger Preisliste für Bestandsdifferenzen und nicht mehr gebrauchsfähiger Mietobjekte verpflichtet. Der Spediteur ist berechtigt Mietobjekte an seine Kunden, die Speditionsleistungen von ihm in Ansprach nehmen, zu verkaufen.

4.2 Bestandsdifferenzen: Der Spediteur hat die DMG jeweils zum Ende eines jeden Monats zu Bestandsdifferenzen, die sich aus dem Verkauf oder dem Verlust oder anderen Gründe ergeben schriftlich zu informieren. Die DMG stellt die Bestandsdifferenzen lt. Preisliste dem Spediteur in Rechnung und gleicht die Bestandsdifferenz mit kostenpflichtiger Nachlieferung von Produkten lt. Preisliste aus.

4.3 Ersatz von Mietobjekten: Für Fälle von Bestandsdifferenzen bleibt das Mietverhältnis unberührt. Die weiteren sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Pflichten, insbesondere die Pflicht zur Entrichtung des Mietzinses für die vereinbarte Anzahl von Mietobjekten bleiben entsprechend unberührt.

5. Ersatzbestellung bei vertragsgemäßer Abnutzung

5.1 Vertragsgemäße Abnutzung: Verringert sich der Bestand an Produkten beim Spediteur durch Schäden aufgrund von Abnutzung infolge vertrags- und ordnungsgemäßen Gebrauchs der Produkte, ist der Spediteur berechtigt, die beschädigten Produkte nach entsprechender schriftlicher Anzeige (Email ausreichend) gegen unversehrte Produkte einzutauschen. Sämtliche Schäden an Produkten, die durch vertrags- und ordnungsgemäßen Gebrauch entstehen, sind durch die Zahlung des Mietzinses abgegolten.

5.2 Reinigung und Austausch. Der Spediteur kann verschmutzte Boxen austauschen (nachfolgend „Austausch“). Die Kosten für einen Austausch ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Schriftform: Nebenabreden bestehen nicht. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die gemäß diesem Vertrag DMG gegenüber abzugeben sind, sowie Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend). Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst.

6.2 Rechtswahl: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der DMG

6.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird deren gesamte Gültigkeit davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, bzw. Lücken durch solche zu schließen, die dem wirtschaftlichen Willen der Parteien beim Vertragsschluss bestmöglich entsprochen hätten.

6.4. Der Spediteur  erkennt ausdrücklich an, dass die TURTLEBOX GmbH als Eigentümer der Mietobjekte Turtle-Box und Rollwagen berechtigt ist, den vorliegenden Mietvertrag und/oder die sich aus diesem Mietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten im ganzen oder teilweise zu übernehmen, wenn die Zusammenarbeit der DMG mit der TURTLEBOX GmbH, aus welchen Gründen auch immer beendet wird.  In diesem Fall wird die TurtleBox GmbH in die Stellung der DMG als Vermieter eintreten und sämtliche Rechte und Pflichte aus dem Mietvertrag gegenüber dem Mieter übernehmen.

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AGB - Datenschutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die datenschutzrechtliche Betreuung durch die DMG

Präambel

Der Auftragnehmer wird für den Auftrag-geber die Dienstleistung des externen Da-tenschutzbeauftragten erbringen. Dem Vertrag liegen die Vorgaben der EU-Verordnung 2016/679 - Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zugrunde, die seit dem 25.05.2018 gilt. 

I. Datenschutzbeauftragter

1. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass er die ihm nach der DSGVO zugewiesenen Aufgaben und Pflichten einhält. Der Auftragnehmer ist ausschließlich hinsichtlich seiner vertraglichen und gesetzlichen Pflichten verantwortlich für die Einhaltung von Anforderungen, die sich aus der DSGVO für den Auftraggeber ergeben. 

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer bei komplexen daten-schutzrechtlichen Fragestellungen keine Auskünfte erteilen darf, soweit durch eine entsprechende Auskunft ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vorliegen würde. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen, wenn eine Anfrage des Auftrag-gebers oder ein Sachverhalt eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt erforderlich macht.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen eingebunden wird. Hierfür wird der Auftraggeber auch innerhalb seiner Organisation Maßnahmen treffen, die sicherstellen, dass Beschäftigte entsprechend frühzeitig eine Einbindung des Auftragnehmers als Datenschutzbeauftragten bewirken.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer einen zentralen Ansprechpartner für den Datenschutz zu benennen. Der Auftraggeber kann entscheiden, ob Anfragen an den Datenschutzbeauftragten ausschließlich über den zentralen Ansprechpartner zum Datenschutz zu erfolgen haben oder ob jeder Beschäftigte oder eine bestimmte Personengruppe, sich an den Auftragnehmer wenden kann. Soweit ein Beschäftigter des Auftraggebers eine Frage zum Schutz seiner eigenen personenbezogenen Daten bei einer Verarbeitung durch den Auftraggeber hat, kann er sich unbeachtet der vorherigen Ausführungen an den Auftragnehmer als Datenschutzbeauftragten wenden.

Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle für die vollständige Bearbeitung der Anfrage erforderlichen Tatsachen und Umstände mitteilen. Sollten Informationen fehlen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hinweisen, da eine zügige Bearbeitung der Anfrage sonst nicht möglich ist.

Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer insbesondere über jede neu geplante Ein-richtung oder Änderung von Verfahren, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, im Voraus informieren, damit eine Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften durch den Datenschutzbeauftragten erfolgen kann.

Der Auftraggeber ist nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO verpflichtet, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz mitzuteilen. Dazu gehören in jedem Fall die Anschrift, ggf. eine Angabe des Ansprechpartners, die Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber geeignete Informationen zur Verfügung stellen.

Der Auftraggeber ist ferner nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO verpflichtet, die Kontaktda-ten des Auftragnehmers zu veröffentlichen. Der Auftragnehmer ist insoweit mit einer Veröffentlichung seiner Anschrift und der E-Mail-Adresse (dsb@dmg-ag.com) auf Internetseiten des Auftraggebers einverstanden. 

Der Auftraggeber soll bei der Veröffentli-chung der E-Mail-Adresse auf seinen Internetseiten nach Möglichkeit Maßnahmen treffen, die die Verwendung der E-Mail-Adresse des Auftragnehmers für die Erhebung von E-Mail-Adressen zum Versand unverlangter Werbung („Spam“) erschweren.

Der monatliche Beitrag ist von der Anzahl der am 1.1. jeden Jahres im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter abhängig. Auszubildende und Teilzeitkräfte werden wie eine volle Stelle gezählt. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer preisrelevante Veränderungen unverzüglich mit.

2. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer erfüllt die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nach den Grundsätzen der gewissenhaften Berufsausführung. Art und Umfang der Durchführung der Aufgaben liegen im pflichtgemäßen Ermessen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer bestimmt - unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers – über seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.

Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass er zu üblichen Bürozeiten per E-Mail oder telefonisch erreichbar ist und Anfragen abhängig von Art und Umfang der Anfrage zeitnah bearbeitet werden. 

Der Auftragnehmer sorgt selbst für den Erwerb und Erhalt des für Datenschutzbeauftragte erforderlichen Fachwissens.

3. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer wird alle Informationen, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber erhält, vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer darf diese Informationen nur für Zwecke der Erfüllung seiner Aufgaben als Daten-schutzbeauftragter nutzen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, die Informationen ganz oder teilweise zu anderen Zwecken zu nutzen oder die Informationen Dritten zugänglich zu machen.

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht bzw. nicht mehr, wenn

  • die Information allgemein bekannt ist oder nach Kenntnisnahme von der Information durch den Auftragnehmer allgemein bekannt wird;
  • der Auftragnehmer die Information rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht erlangt hat;
  • der Auftragnehmer zu der Weitergabe vorab ausdrücklich vom Auftraggeber ermächtigt worden ist; 
  • oder der Auftragnehmer aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlichen Anordnung zur Weitergabe verpflichtet ist. In diesem Fall hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über die beabsichtigte Weitergabe vorab zu informieren und die gesetzlich zulässigen und erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um den Umfang der Weitergabe so gering wie möglich zu halten.


Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beschäftigte und weitere Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers im gleichen Umfang zur Verschwiegenheit zu verpflichten. 

Soweit für die Beantwortung von Auskünften die Mitwirkung externer Personen erforderlich oder geboten ist, darf der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers Informationen an fachkundige Personen übermitteln. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass die betreffenden Empfänger der Informationen diese vertraulich behandeln und nur für die Zwecke verarbeiten und nutzen, für die sie die Daten erhalten haben.

4. Datenschutz und Informationssicherheit 

Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass er alle Informationen, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber erlangt, in einer dem Stand der Technik entsprechenden Weise vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte schützt.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei einer elektronischen Kommunikation über das Internet nie ganz ausgeschlossen werden kann, dass eine unbefugte Kenntnisnahme von Inhalten der Kommunikation durch Dritte stattfindet. Der Auftragnehmer bietet die verschlüsselte Kommunikation per E-Mail auf Basis von PGP/OpenPGP oder S/MIME an. Der für die Kommunikation erforderliche öffentliche Schlüssel wird auf Anfrage übermittelt.

5. Haftungsbeschränkung 

Der Auftragnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000,00 € pro Einzelfall abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Versicherung mindestens in dieser Höhe für die Dauer dieses Vertragsverhältnisses aufrechtzuerhalten. Der Auftraggeber kann jederzeit einen entsprechenden Nachweis vom Auftragnehmer verlangen.

Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle vom Auftragnehmer verursachten Schäden unbeschränkt. 

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. 

Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, maximal jedoch auf den in Absatz 1 genannten Betrag der Deckungssumme, beschränkt. 

Soweit die Haftung des Auftragnehmers nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

II. Zusätzliche Leistungen

Sämtliche Zusatzleistungen können im Kundeportal und per E-Mail (dsb@dmg-ag.com) gebucht werden.

1. Ad-hoc-Beratung 

Es besteht die Möglichkeit, ausschließlich eine Ad-hoc-Beratung vorzunehmen. Bestandteil dieser Beratung ist die Überprüfung der Datenschutzerklärung auf der Homepage des Auftraggebers und die Erarbeitung einer rechtskonformen Darstellung.  

Für die Ad-hoc-Beratung wird ein einmaliger Betrag in Höhe von 249,00 € netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer erhoben. 

2. Bestandsaufnahme  

Es besteht die Möglichkeit die Ersteinrichtung anstatt über eine Fernabfrage auch durch eine Bestandsaufnahme vor Ort durchzuführen.  

Zweck der Bestandsaufnahme ist es, dass der Auftragnehmer sich einen Überblick über die beim Auftraggeber durchgeführten Verarbeitungen und die zur Datensicherheit getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen verschaffen kann.

Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und Zugang zu Räumlichkeiten und Verarbeitungsverfahren ermöglichen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer ferner bei Bedarf Ansprechpartner zur Verfügung stellen, die über Zweck, Art und Umfang der jeweiligen Verarbeitungen von personenbezogenen Daten sowie über Geschäftsprozesse Auskunft erteilen können.

Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme Bericht erstatten. Art und Umfang der Berichterstattung liegen im Ermessen des Auftragnehmers.

Mit Übersendung des Berichtes „Bestandsaufnahme“ gilt die Bestandsaufnahme als abgeschlossen. 

Mit Abschluss der Berichterstattung „Bestandsaufnahme“ erfolgt die Rechnungsstellung. Die fällige Vergütung ist binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto zu zahlen.

Für die erstmalige Bestandsaufnahme wird ein einmaliger Betrag in Höhe von 599,00 € netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer erhoben.

Die Reisekosten für die Bestandaufnahme werden gegen Nachweis der tatsächlichen Fahrkilometer vom Auftraggeber erstattet. Sie werden mit 1,00 € je Fahrkilometer (einfache Strecke Auftragnehmer  Auftraggeber) berechnet.

3. Mitarbeiterschulung vor Ort 

Es besteht die Möglichkeit, Mitarbeiterschulungen vor Ort durch den Auftragnehmer durchzuführen.

Für die erstmalige Mitarbeiterschulung wird ein einmaliger Betrag in Höhe von 399,00 € netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer erhoben.

Die Reisekosten für die Mitarbeiterschulung werden gegen Nachweis der tatsächlichen Fahrkilometer vom Auftraggeber erstattet. Sie werden mit 1,00 € je Fahrkilometer (einfache Strecke Auftragnehmer  Auftraggeber) berechnet.

Nach der Mitarbeiterschulung erfolgt die Rechnungsstellung. Die fällige Vergütung ist binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto zu zahlen.

III. Schlussbestimmungen

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich verfolgten Zweck so nahe wie möglich kommt.

Gerichtsstand ist der Sitz der DMG.  

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